
Wien , 26. August 2026 – Die Diskriminierung der friedlichen Bahá’í-Minderheit in Katar hat diese Woche eine düstere Wendung genommen: Es wurde bekannt, dass zwei Bahá’í unrechtmäßig und ungerechtfertigt aus Katar ausgewiesen wurden und zwei weitere kurz vor der Ausweisung stehen.
Die vier Personen, deren Namen derzeit nicht genannt werden können, sind oder waren in ehrenamtlichen Verwaltungsfunktionen in Institutionen tätig, die sich um das Wohlergehen der Bahá’í-Gemeinde in Katar kümmern. Ihre Ausweisung ist ein Angriff der katarischen Behörden auf die Bahá’í-Gemeinde und folgt auf die Ausweisung von Wahid Bahji im vergangenen Jahr sowie auf die Schikanierung und Inhaftierung von Remy Rowhani – und das zu einer Zeit, in der die meisten arabischen Nachbarländer zunehmend zu religiöser Toleranz und zum Zusammenleben in ihren Gesellschaften übergehen.
„Es bricht mir das Herz, mich darauf vorzubereiten, das Land zu verlassen, das ich mein ganzes Leben lang, als meine Heimat bezeichnet habe“, sagte einer der Bahá’í gegenüber der Internationalen Bahá’í-Gemeinde anonym.
Für die Abschiebungen wurden keine offiziellen Dokumente ausgestellt, und den vier Bahá’í wurde lediglich mündlich mitgeteilt, es handele sich um eine Frage der „öffentlichen Ordnung“, ohne dass eine Erklärung gegeben wurde. Die vier haben insgesamt sechs unterhaltsberechtigte Angehörige und leben zusammen seit insgesamt 162 Jahren in Katar.
Alle Einwohner und Staatsbürger Katars sind verpflichtet, sich über eine Smartphone-App des Innenministeriums zu registrieren, die ihnen den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten ermöglicht. Den vier Bahá’í wurde seit mehreren Wochen der Zugriff auf den Bereich der App für Aufenthaltsgenehmigungen gesperrt, und als sie versuchten, das Problem zu klären, wurde ihnen mündlich mitgeteilt, dass ihre Aufenthaltsgenehmigungen widerrufen wurden und sie das Land verlassen müssten.
Das Fehlen jeglicher offizieller Ausweisungsdokumente bedeutet, dass diese Personen nicht in der Lage sind, ihre Fälle bei den katarischen Behörden weiterzuverfolgen, im Ausland Asyl zu beantragen oder internationale Menschenrechtsorganisationen um Hilfe zu bitten.
Zwei der Bahá’í, ein Ehepaar, haben zwei Kinder im schulpflichtigen Alter sowie zwei alternde, gebrechliche und behinderte Eltern. Die Eltern wurden bereits gezwungen, ins Ausland zu ziehen, und sind infolgedessen von ihrer Tochter und ihrer Hauptpflegeperson getrennt.
„Das Schmerzhafteste am Weggang ist die Erkenntnis, dass ich von meinen Eltern getrennt sein werde“, sagte diese Person. „Ich war diejenige, die sie zu ihren Arztterminen gebracht, mich um sie gekümmert hat, wenn sie mich brauchten, und dafür gesorgt hat, dass es ihnen gut ging. Und jetzt ist eine meiner größten Ängste, dass ich nicht da sein werde, wenn sie mich am dringendsten brauchen.“
Auch die Mutter einer weiteren der vier Personen – die unter einer schweren Sehbehinderung leidet und ständige medizinische Versorgung benötigt – wurde gezwungen, Katar zu verlassen, da ihre Aufenthaltsgenehmigung von ihrem Sohn gesponsert wird und nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Und ein Neffe dieser Person, dessen Vater verstorben und in Katar beigesetzt ist, wird seinen wichtigsten finanziellen Versorger verlieren, wenn sein Onkel abgeschoben wird.
Über 20 Bahá’í-Familien, bestehend aus etwa 50 Personen, wurden in den letzten 15 Jahren im Rahmen einer anhaltenden Kampagne der Regierung, die Baha´i aus dem Land zu vertreiben gezwungen, Katar zu verlassen. Versprechen von Beamten, diese Fälle zu lösen, haben sich als leer erwiesen.
„Solche grausamen Abschiebungen lassen sich unmöglich mit dem langjährigen Engagement der Bahá’í für Katar in Einklang bringen“, erklärt Noltenius. „Die Zwangsverbannung älterer und gebrechlicher Menschen ins Exil widerspricht zudem Katars erklärter Verpflichtung, sich um Familien, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung zu kümmern. Vorurteile und Missverständnisse seitens einiger katarischer Beamter haben die Politik so weit geprägt, dass Einzelpersonen und diesen Familien nun schwerwiegender Schaden zugefügt wird.“
Das betroffene Bahá’í-Gemeindemitglied berichtete der Internationalen Bahá’í-Gemeinde unterdessen von dem Moment, als Regierungsbeamte mündlich die Ausweisung ankündigten:
„Wie verabschiedet man sich von einem Ort, der dein ganzes Leben bedeutet? Wie akzeptiert man, dass ein Ort, von dem man nie gedacht hätte, ihn verlassen zu müssen, vielleicht kein Ort mehr ist, an den man jemals zurückkehren kann?“
„Katar wird immer meine Heimat sein, ganz gleich, wohin mich das Leben führt“, fügte die betroffene Person hinzu. „Ein Teil meines Herzens, meiner Kindheit, meiner Erinnerungen und meines Lebens wird immer dort bleiben. Das Weggehen bedeutet nicht nur, sich von einem Land zu verabschieden: Es fühlt sich an, als würde man sich von einem ganzen Leben verabschieden.
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