

Plötzliche Abschiebungen werfen ernste Fragen zur Religionsfreiheit der Bahá’í in Katar auf – und schüren Sorgen vor ihrer Auslöschung.
In einer unerwarteten Entwicklung sehen sich über 40 Prozent der Bahá’í-Bevölkerung in Katar mit einer drohenden Ausweisung aus dem Land konfrontiert.
Die Internationale Bahá’í-Gemeinde und die Bahá’í-Gemeinde in Österreich zeigen sich zutiefst besorgt darüber, dass die Regierung Katars offenbar eine gezielte Kampagne verfolgt, die darauf abzielt, die religiöse Identität einer Gemeinschaft auszulöschen, die seit mehr als einem Jahrhundert in der Region verwurzelt ist. Ihre Präsenz in Katar, lange vor der Gründung des modernen Staates, ist seit Jahrzehnten dokumentiert.
Die kleine, gesetzestreue Bahá’í-Gemeinde wurde über Jahre systematisch geschwächt. Sie war anhaltender Diskriminierung und massivem Druck ausgesetzt – darunter Inhaftierungen, Familientrennungen, der Entzug von Arbeitsmöglichkeiten und Zwangsausweisungen, allein aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit.
In den vergangenen Wochen hat sich die Lage dramatisch zugespitzt: Fast die Hälfte der verbliebenen Bahá’í wurde ins Visier genommen, unter anderem durch willkürliche Festnahmen, Drohungen und Einschüchterungen sowie Mitteilungen über die Nichtverlängerung von Arbeitsvisa, die sie zur Ausreise zwingen würden. Die meisten Betroffenen stammen aus Familien, die seit Generationen – lange vor der Unabhängigkeit Katars – als Bahá’í bekannt sind und keine andere Heimat besitzen.
Den Familien drohen Trennung und Zersplitterung. Gleichzeitig gefährden die Maßnahmen zahlreiche über Jahrzehnte aufgebaute Familienbetriebe und entziehen vielen Bahá’í ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage. Insgesamt stellt dies eine ungerechtfertigte und schwerwiegende Eskalation der bereits seit Langem bestehenden systematischen Diskriminierung der Bahá’í-Gemeinde dar.
Im vergangenen Jahr hatte das Berufungsgericht Katars ein Urteil eines untergeordneten Gerichts gegen einen hochrangigen Bahá’í aufgehoben und damit die Rechte auf Religions- und Meinungsfreiheit bekräftigt – eine Entscheidung, die international breite Zustimmung fand.
Besonders auffällig ist, dass die aktuellen Vorgänge in scharfem Kontrast zu der positiven Rolle stehen, die die Golfstaaten seit vielen Jahren bei der Förderung von Zusammenleben, Vielfalt und Toleranz einnehmen.
Die Internationale Bahá’í-Gemeinde fordert die Regierung Katars eindringlich auf, keine migrationsrechtlichen Maßnahmen einzusetzen, um eine religiöse Minderheit zu verdrängen, und die verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit zu achten. Sie ruft die Regierung dazu auf, die Abschiebungen zu stoppen, alle Aufenthaltsgenehmigungen zu verlängern und jegliche Form von Diskriminierung und Zwangsvertreibung zu beenden – sei es durch unerträglichen Druck im Alltag oder durch direkte Ausweisung.
Der positive Präzedenzfall des vergangenen Jahres gibt Anlass zur Hoffnung, dass die katarischen Behörden diesen bedauerlichen Kurs noch umkehren. In einer Zeit regionaler Herausforderungen appellieren wir an ihren Sinn für Gerechtigkeit und Fairness.
Ende April erfuhren wir, dass Herr Moin Yeganeh, ein in Katar lebender Bahá’í, inhaftiert wurde, bis über seine mögliche Abschiebung entschieden wird. Der 55-jährige Herr Yeganeh hatte kein Verbrechen begangen. Er wurde in Katar geboren, wo seine Familie seit drei Generationen lebt, und sein Vater war einer der ersten Zahnärzte des Landes. Er wird allein aufgrund seiner Religionszugehörigkeit abgeschoben.
Bahá’í in Katar sind seit mehreren Jahrzehnten systematischer Diskriminierung ausgesetzt, wobei viele von ihnen abgeschoben oder ihres Aufenthaltsrechts beraubt wurden. Der Fall von Herrn Yeganeh sowie eine Reihe jüngster Vorfälle, bei denen Aufenthaltsgenehmigungen für Bahá’í widerrufen wurden, die administrativen Funktionen innerhalb der Institutionen der Bahá’í-Gemeinde ausgeübt hatten, deuten auf eine Verschärfung dieses Diskriminierungsmusters hin. Diese Bahá’í-Familien, die seit vielen Jahren in Katar leben, kennen kein anderes Land; die Ereignisse stellen eine Verletzung ihrer Menschenrechte und ihrer Rechte als Einwohner Katars dar.
Diese neuen Fälle, in denen Bahá’í die Aufenthaltsgenehmigung entzogen wird, wecken nach der jüngsten willkürlichen Inhaftierung des katarischen Bahá’í-Bürgers Herrn Remy Ruhani erneut Besorgnis – und wir fordern die katarischen Behörden auf, von diesem ungerechten Vorhaben Abstand zu nehmen, das darauf abzielt, einen unauslöschlichen, authentischen Teil des reichen und vielfältigen Gefüges der katarischen Gesellschaft auszulöschen.

Bahá'i-Religionsgemeinschaft Österreich
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