Wien, 15. Oktober 2025 - Drei Justizbeamte in der iranischen Provinz Isfahan haben Beschlagnahmungsbefehle gegen mehrere Bahá’í erlassen. Den Betroffenen droht dadurch der katastrophale Verlust ihrer Produktionsgüter, darunter auch einer Pistazienfarm. Der Oberste Richter von Isfahan, Asadollah Jafari, Richter Morteza Barati und Mehdi Bagheri haben bereits zuvor Anti-Bahá’í-Äußerungen getätigt, und zwei von ihnen stehen wegen Menschenrechtsverletzungen unter Sanktionen der Europäischen Union.
„Menschen allein wegen ihres Glaubens die Lebensgrundlage zu entziehen, für die sie jahrzehntelang gearbeitet haben, ist nichts anderes als staatlich gelenkter Diebstahl“, sagt Simin Fahrendej, UNO-Vertreterin der Bahá’í International Community in Genf.
„Wenn eine Regierung Menschen aufgrund ihres Glaubens unrechtmäßig den Lebensunterhalt entzieht, bedeutet das im Kern, sie auszurauben. Angesichts des ohnehin enormen wirtschaftlichen Drucks, unter dem alle Iraner stehen, ist dies ein gezielter Versuch, die gesamte Bahá’í-Gemeinde wirtschaftlich zu ersticken und in die Armut zu drängen, bis ihr selbst das Nötigste zum Leben fehlt.“
Artikel 49 der iranischen Verfassung, der den Staat ermächtigt, unrechtmäßig erworbenes Eigentum zu beschlagnahmen, wird in diesem Fall missbraucht: Die Behörden versuchen, damit die Enteignung rechtmäßig erworbener und produktiver Wirtschaftsgüter ohne Beweise oder ordnungsgemäßes Verfahren zu rechtfertigen.
Im August berichtete die Menschenrechtsbeauftragte der Bahá’í-Gemeinde in Österreich, dass mehr als 20 weitere Bahá’í in Isfahan bedroht seien, ihr gesamtes Hab und Gut auf dieselbe Weise zu verlieren. Die Anwendung von Artikel 49 durch die Justiz von Isfahan entlarvt eine systematische Kampagne zur Verfolgung der Bahá’í-Gemeinde durch Enteignung und wirtschaftlichen Druck.
Die jüngsten Beschlagnahmungen wurden von Richter Morteza Barati vom Revolutionsgericht in Isfahan angeordnet, der von der Europäischen Union (EU) wegen seiner Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen sanktioniert wurde. Barati hatte zuvor seine Absicht bekundet, allen Bahá’í in Isfahan ihre Habseligkeiten zu „entziehen“ und gedroht: „Wenn das [Artikel 49] Gericht einberufen wird, werden wir euer Leben ruinieren.“
Auch der Justizbeamte Mehdi Bagheri ist in die aktuellen Fälle verwickelt. Über Monate hinweg verweigerte er mehreren Bahá’í den Zugang zum Obersten Richter und hinderte sie daran, Berufung einzulegen. Bagheri äußerte mehrfach, „die abtrünnige Bahá’í-Sekte stamme aus Großbritannien und dem Zionismus“ absurde, aber dennoch hasserfüllte Aussagen, wie sie seit Jahrzehnten von der Islamischen Republik gegen die Bahá’í verbreitet werden. Er erklärte weiter, es gebe „keine Rechtfertigung für Bahá’í, persönliche Treffen mit dem Obersten Richter abzuhalten.“
Auch der Oberste Richter von Isfahan, Asadollah Jafari, wurde von der EU wegen Menschenrechtsverletzungen mit Sanktionen belegt. Dadurch erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass die ungerechten Beschlüsse dieser Justizbeamten in den aktuellen Beschlagnahmefällen aufgehoben werden.
Das Verhalten dieser Justizbeamten verdeutlicht eine Kultur der Willkür und Straflosigkeit im Vorgehen gegen Bahá’í. Die Führung der Islamischen Republik fördert dieses harte Vorgehen, wodurch es immer wieder zu extremen Unterdrückungsmaßnahmen kommt, für die niemand zur Rechenschaft gezogen wird.
Die Bahá’í in Isfahan schöpfen derzeit alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um die Beschlagnahmungen rückgängig zu machen. Zwar haben die Büros des Präsidenten, des Justizministeriums und der iranischen Justiz erklärt, sie würden die Unregelmäßigkeiten untersuchen, doch bestehen weiterhin erhebliche Bedenken, dass die Verfahren in Isfahan willkürlich, intransparent und ohne ordnungsgemäßes Verfahren geführt werden. Selbst Anwälten der Bahá’í wird der Zugang zu Fallakten und Informationen verweigert.
Die Beschlagnahmungen nach Artikel 49 erfolgen durch eine Sonderabteilung der Revolutionsgerichte, die dem Exekutivhauptquartier des Befehls von Imam Khomeini untersteht. Diese Behörde identifiziert und beschlagnahmt Vermögenswerte, die angeblich illegal erworben wurden, und überträgt sie an ihre „rechtmäßigen Eigentümer“. Wenn keine Eigentümer festgestellt werden, gehen die Grundstücke in den Besitz des Staates über und werden letztlich Einrichtungen zugeführt, die direkt dem Obersten Führer unterstehen.
Dies bedeutet, dass konfisziertes Bahá’í-Vermögen an Institutionen weitergeleitet wird, die unter der direkten Kontrolle des Obersten Führers stehen. Dieselbe Justiz in Isfahan verhängte kürzlich – unabhängig von Artikel 49 – harte Strafen gegen Bahá’í, darunter insgesamt 90 Jahre Haft für zehn Bahá’í-Frauen. „Die iranischen Behörden verdeutlichen, dass ihre einzige Rechtfertigung für die Verfolgung der Bahá’í im Iran, von Verhaftungen und Inhaftierungen bis hin zur wirtschaftlichen Strangulierung, ihr Glaube ist und nichts weiter. Die iranische Regierung, die für das Wohlergehen aller ihrer Bürger verantwortlich ist, muss endlich den Schutz und die Sicherheit der Bahá’í garantieren und die zu Unrecht enteigneten Güter ohne weitere Verzögerung zurückerstatten.“, so Isma Forghani.
Bahá'i-Religionsgemeinschaft Österreich
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