Zur Menschenrechtssituation im Iran
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Die systematische staatliche Verfolgung der Bahá’í im Iran macht auch vor 90-Jährigen nicht halt
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180 Fälle von Verfolgungen gegenüber der größten nicht-muslimischen religiösen Minderheit im Iran bestätigt, darunter viele alte und kranke Bahá'í.

Wien (OTS) – Seit mehr als einem Jahr warnt die österreichische Bahá’í-Gemeinde unermüdlich vor der zunehmenden eklatanten Verfolgung der Bahá’í im Iran. Herr Jamaloddin Khanjani, ein 90-jähriger Bahá’í, der bereits 10 Jahre wegen seines Glaubens inhaftiert war und sich in einem schlechten Gesundheitszustand befindet, wurde am 13. August 2023 im Iran verhaftet. Damit setzt sich eine neue Repressionswelle gegen die Bahá’í im Iran fort, die in den letzten Wochen zu mehr als 180 Verfolgungen dieser Religionsgemeinschaft geführt hat.

Die Bahá’í sind die größte nicht-muslimische religiöse Minderheit im Iran und werden seit der Islamischen Revolution 1979 systematisch verfolgt.

Herr Khanjani wurde zusammen mit seiner Tochter Maria Khanjani inhaftiert. Er war bereits von 2008 bis 2018 wegen seiner Mitgliedschaft im inoffiziellen Führungsgremium der Bahá’í im Iran, den so genannten Yaran”, inhaftiert.

Seine Verhaftung erfolgte wenige Tage nach der Bestätigung der zehnjährigen Haftstrafen gegen die beiden Bahá’í-Frauen und ehemaligen Yaran-Mitglieder, PEN-Austria Ehrenmitglied Mahvash Sabet und Fariba Kamalabadi, die am 31. Juli 2022 verhaftet worden waren. Die 70-jährige Mahvash Sabet leidet unter schweren gesundheitlichen Problemen und wurde im vergangenen Jahr mehrmals vom Gefängnis ins Krankenhaus verlegt. Ein viertes Mitglied der Yaran, Afif Naimi, der ebenfalls unter gesundheitlichen Problemen leidet und vor einem Jahr verhaftet wurde, ist kürzlich zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das österreichische Parlament verurteilte in einer Resolution vom 15. Dezember 2022 die systematische Verfolgung der Bahá’í durch die iranische Regierung.

„Die Grausamkeit gegenüber den Bahá’í im Iran kennt keine Grenzen. Die Verhaftung eines 90-jährigen Mannes und anderer gesundheitlich angeschlagener Personen, die bereits 10 Jahre wegen ihres Glaubens im Gefängnis verbracht haben, zeigt den verzweifelten Versuch der Regierung, ihre vergeblichen Bemühungen zur Zerstörung der Bahá’í-Gemeinde im Iran fortzusetzen”, sagt Isma Forghani, Menschenrechtsbeauftragter der Bahá’í-Gemeinde in Österreich. „Niemand, der sich auch nur im Geringsten dem Prinzip der Gerechtigkeit verpflichtet fühlt, kann es als etwas anderes als einen groben und skandalösen Justizirrtum ansehen, einen 90-jährigen Mann, der wegen seines Glaubens bereits schwerste Verfolgungen erlitten hat, ohne den geringsten Beweis oder Anklage ins Gefängnis zu werfen.”

Mit diesen neuen Verhaftungen steigt die Zahl der Bahá’í, die in den letzten Wochen festgenommen oder inhaftiert wurden, auf fast 60. Im gleichen Zeitraum wurden mehr als 26 Bahá’í zu Haftstrafen verurteilt, die jederzeit vollstreckt werden können. Zudem wurden 18 Bahá’í verhört. 59 Geschäfte von Bahá’í sollen von den Behörden versiegelt und die Wohnungen von neun weiteren Bahá’í durchsucht worden sein. Darüber hinaus werden viele Bahá’í weiterhin daran gehindert, ihre Angehörigen auf dem Bahá’í-Friedhof zu bestatten.

„Die iranische Regierung hat die beispiellose weltweite Unterstützung für die Bahá’í-Gemeinde nach der Kampagne #OurStoryIsOne und die Bemühungen der Bahá’í-Gemeinde, zur Einheit aller Gruppen aufzurufen, gesehen und versucht nun verzweifelt, die Gemeinde auszulöschen, indem sie gezielt ältere und kranke Menschen angreift und ihre Verfolgung verschärft”, fährt Isma Forghani fort. „Wenn der Iran etwas aus den Gräueltaten der letzten 40 Jahre lernen kann, dann, dass sich die anhaltende Verfolgung der Bahá’í als kontraproduktiv erwiesen hat, indem sie das Bewusstsein für die Situation der Bahá’í weltweit geschärft, die Solidarität zwischen der Bahá’í-Gemeinde und der breiten Bevölkerung im Iran gestärkt und der internationalen Gemeinschaft die Unschuld der Bahá’í angesichts der unerbittlichen Unterdrückung bewiesen hat”.

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