Zur Menschenrechtssituation im Iran
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Das Europäische Parlament fordert die bedingungslose Freilassung der Bahá’í Mahvash Sabet
Pressemitteilungen
Veröffentlicht:
30.5.2025

Wien, 24. April 2025 – Das Europäische Parlament hat eine Dringlichkeitsentschließung zur Menschenrechtslage im Iran am 2. April 2025 verabschiedet und darin seine tiefe Besorgnis über die zunehmenden Repressionen im Land zum Ausdruck gebracht. Besonders hervorgehoben wird der Fall von Mahvash Sabet: die Abgeordneten fordern ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.

Es ist bereits die dritte Entschließung dieser Art innerhalb von fünf Monaten, in der das Europäische Parlament die eskalierende Verfolgung der Bahá’í im Iran verurteilt. Seit Jahrzehnten ist diese religiöse Minderheit systematischer Unterdrückung ausgesetzt. Solche Resolutionen gelten als wichtiges Instrument des Parlaments, um auf gravierende Menschenrechtsverletzungen weltweit aufmerksam zu machen.

Der Fall Mahvash Sabet wird in der aktuellen Entschließung als besonders dringlich bezeichnet. Die 72-Jährige war Mitglied der aufgelösten informellen Führungsgruppe „Yaran“ („Freunde“), die sich um die seelsorgerischen Belange der Bahá’í-Gemeinde kümmerte. Aufgrund ihres Glaubens verbrachte sie bereits über 13 Jahre in Haft. Im Dezember 2024 musste sie sich nach jahrelanger medizinischer Vernachlässigung und unter extremen Haftbedingungen einer offenen Herzoperation unterziehen. Trotz ihres kritischen Gesundheitszustands droht nun eine erneute Inhaftierung zur Verbüßung des restlichen Teils ihrer 10-jährigen Haftstrafe. Medizinische Gutachten warnen, dass eine Rückkehr ins Gefängnis irreversible gesundheitliche Schäden zur Folge haben könnte.

In der Plenardebatte des Europäischen Parlaments betonte der österreichische Abgeordnete Helmut Brandstätter eindringlich: „Der Iran ist ein wunderschönes Land mit einer großartigen Bevölkerung und einer faszinierenden Geschichte (...). Aber ich möchte jemanden besonders erwähnen: Mahvash Sabet. Eine Schriftstellerin, die mit über 70 Jahren – nach bereits mehreren Haftaufenthalten – erneut zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das ist faktisch eine Todesstrafe. Und warum? Nur, weil sie Bahá’í ist.“

Anschließend trug Abgeordneter Brandstätter ein Gedicht vor, das Mahvash Sabet im Gefängnis geschrieben hat: „Du bist der Mensch im Käfig, wirst zur Null unter anderen Nullen und glaubst, was nicht war und gestehst, was du nicht getan.“

„Die Notlage von Mahvash Sabet und ihre wiederholte Inhaftierung stehen exemplarisch für das Schicksal von mehr als 50 unschuldig inhaftierten Bahá’í im Iran“, erklärt Rachel Bayani, Vertreterin der Bahá’í International Community bei den EU-Institutionen in Brüssel. „Der Fall Mahvash Sabet beschäftigt das Europäische Parlament bereits seit ihrer ersten Inhaftierung im Jahr 2007. Es ist sehr ermutigend zu sehen, dass das Parlament auch mehr als ein Jahrzehnt später nicht nachlässt und nun, angesichts ihres Alters und Gesundheitszustands, in einer Dringlichkeitsentschließung ihre sofortige Freilassung fordert. Mahvash Sabet ist weit mehr als ein Symbol für die langjährige Verfolgung der Bahá’í im Iran. Ihre unerschütterliche Resilienz und ihre Anmut im Angesicht von Unrecht machen sie zu einem Leuchtturm der Hoffnung und Inspiration für Frauen und Männer im ganzen Land.“

Diese Resilienz zeigt sich besonders eindrucksvoll in ihrer Lyrik. Während ihrer ersten Haftzeit im berüchtigten Evin-Gefängnis schrieb sie zahlreiche Gedichte. 2017 wurde sie vom internationalen PEN-Club als „International Writer of Courage“ ausgezeichnet; der PEN-Club Österreich ernannte sie zum Ehrenmitglied. Ihre Werke erschienen in Österreich in den Bänden Keine Grenzen (2017) und Traurig bin ich nicht (2024), übersetzt von PEN-Präsident Dr. A. Helmuth Niederle. Er betont: „Frei von Bitterkeit fordert Frau Sabet die Freiheit des Denkens. Sie bleibt ihrem Bahá’í-Glauben treu, alle Versuche, sie umzustimmen, werden scheitern. Ihre Freilassung ist dringend geboten.“ Die neue Präsidentin des österreichischen PEN-Clubs, Dr. Marion Wisinger, führt dieses Engagement im Rahmen von „Writers in Prison“ fort und verstärkt die Bemühungen, Aufmerksamkeit auf das Schicksal von Mahvash Sabet und der Bahá’í im Iran zu lenken. Ein Beispiel dafür ist ihre jüngste Würdigung durch Künstler:innen beim Internationalen Frauentags 2025 des PEN Austria.

Die zweite Inhaftierung der Bahá’í-Dichterin im Iran hat in Österreich erneut zahlreiche besorgte Reaktionen ausgelöst. Bereits im Dezember 2022 forderte Nationalratsabgeordneter Martin Engelberg in einer Plenarsitzung des österreichischen Nationalrats die Freilassung von Mahvash Sabet. Gleichzeitig wurden die Entschließungsanträge 1855 und 1856 verabschiedet, die den Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten im Iran einfordern und die wirtschaftliche Diskriminierung sowie soziale Ausgrenzung der Bahá’í ausdrücklich verurteilen.

Am 30. Januar 2025 unterzeichneten 125 Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie nationaler Parlamente eine gemeinsame Erklärung, die sich auf eine eindringliche Stellungnahme von 18 UN-Sonderberichterstattern und Expert:innen der UN-Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2024 stützt. Darin wird die zunehmende Unterdrückung Bahá’í Frauen im Iran scharf verurteilt.

„Dieses Unrecht bleibt nicht unbeachtet, auch in Österreich: durch eine klare Empfehlung der Republik Österreich im Rahmen des UNO-Überprüfungsverfahrens zum Iran am 23. Jänner 2025 sowie durch das entschlossene Eintreten von 125 Abgeordneten auf nationaler und europäischer Ebene am 30. Jänner 2025. Zu ihnen zählen unter anderem die Europaabgeordneten Helmut Brandstätter, Günther Sidl und Lukas Mandl sowie die Nationalratsabgeordneten Petra Bayr, Meri Disoski, Johannes Gasser, Elisabeth Götze, Markus Hofer, Wolfgang Kocevar, Stephanie Krisper, Gudrun Kugler, Robert Laimer, Sigrid Maurer, Barbara Teiber und Sophie Marie Wotschke. Derzeit sind besonders junge Mütter, ältere Menschen sowie schwerkranke Personen von der systematischen Repression im Iran betroffen. Mahvash Sabet, von ihren Mitgefangenen als ‚Mutter aller‘ bezeichnet, hätte niemals inhaftiert werden dürfen. Ihre ungerechte Verurteilung, die eine Inhaftierung bis zu ihrem 79. Lebensjahr vorsieht, ist zutiefst unmenschlich und muss bedingungslos aufgehoben werden. Die internationale Gemeinschaft muss der Beendigung der vom Staat orchestrierten Verfolgung der größten nichtmuslimischen religiösen Minderheit im Iran endlich höchste Priorität einräumen“, erklärt Isma Forghani, Menschenrechtsbeauftragte der Bahá’í-Religionsgemeinschaft in Österreich.

Außerdem hat der Rat der Europäischen Union (EU) mit dem Beschluss 2025/774 Sanktionen und restriktive Maßnahmen gegen mehrere Gerichte, Richter und Justizvollzugsanstalten im Iran verhängt. Diese Menschenrechtssanktionen machen die zentrale Rolle sichtbar, die Justiz- und Gefängnisbehörden bei der systematischen Verfolgung der Bahá’í im Iran spielen. Der am 14. April 2025 vom EU-Rat – dem Gremium, in dem die 27 Mitgliedstaaten gemeinsam beraten und entscheiden – angenommene Beschluss stellt eines der wirksamsten Instrumente dar, mit denen die Union eine klare und unmissverständliche Verurteilung solcher Menschenrechtsverletzungen zum Ausdruck bringen kann.

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