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Ägypten droht, den letzten rechtlichen Weg zur Registrierung von Bahá’í-Ehen zu versperren
Pressemitteilungen
Veröffentlicht:
7.5.2026

Wien, 6. Mai 2026 – Die Internationale Bahá’í-Gemeinde (BIC) und die Bahá’í-Gemeinde in Österreich sind tief besorgt über ein Urteil des ägyptischen Kassationsgerichts, das die staatliche Anerkennung einer seit über 45 Jahren währenden Bahá’í-Ehe aufgehoben hat. Die Entscheidung könnte faktisch allen Bahá’í in Ägypten den letzten rechtlichen Weg versperren, ihre Ehen offiziell registrieren zu lassen.

Der Fall geht auf jahrelange Bemühungen der Bahá’í-Gemeinde zurück, eine grundlegende rechtliche Lücke zu schließen. Behörden des Justizministeriums hatten betroffenen Paaren geraten, Klage einzureichen, da ein Gerichtsurteil der einzige mögliche Weg zur Anerkennung sei. 2020 entschied ein Familiengericht in Kairo zugunsten des Ehepaares und verpflichtete den Staat zur Ausstellung einer Heiratsurkunde.

Innen- und Justizministerium legten jedoch Berufung ein – teils unter Missachtung der vorgeschriebenen Fristen. Obwohl der Staatsanwalt eine Ablehnung empfahl, nahm das Kassationsgericht den Fall an und erklärte ihn zur Frage der „öffentlichen Ordnung“. Am 27. Januar 2026 hob es das frühere Urteil schließlich auf.

Nach Ansicht der BIC schafft dieses Urteil einen gefährlichen Präzedenzfall. Die Einstufung als Frage der „öffentlichen Ordnung“ verstärke die religiöse Diskriminierung einer friedlichen religiösen Minderheit, die seit über 150 Jahren Teil der ägyptischen Gesellschaft ist. Zugleich wirft das Vorgehen der Behörden Fragen zur Rechtssicherheit und zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze auf.

Das Urteil reiht sich in eine besorgniserregende Entwicklung ein: Seit 2021 wurde bei mehreren Bahá’í-Eheleuten der in Ausweisdokumenten eingetragene Familienstand willkürlich wieder auf „ledig“ geändert. Zudem ist es Bahá’í weiterhin verboten, im Ausland geschlossene standesamtliche Ehen in Ägypten registrieren zu lassen.

Die Folgen sind gravierend. Ohne anerkannte Ehe haben Bahá’í keinen Zugang zu Rentenansprüchen, Erbrecht, Krankenversicherung sowie Familienregistrierung und auch keine Möglichkeit, ihre Staatsangehörigkeit an ihre Kinder weiterzugeben. Das Recht, eine Familie zu gründen, gehört zu den grundlegendsten Menschenrechten. Den Bahá’í in Ägypten dieses Recht vorzuenthalten, ist eine schwere Ungerechtigkeit, die darauf abzielt, das Fortbestehen ihrer Gemeinschaft zu gefährden.

Internationale Institutionen teilen diese Sorge. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, mehrere UN-Sonderberichterstatter sowie die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit und die Ägyptische Initiative für Persönlichkeitsrechte haben die Diskriminierung der Bahá’í öffentlich kritisiert. Zahlreiche ägyptische Menschenrechtsorganisationen machen seit Jahren auf die Lage aufmerksam.

Die Internationale Bahá’í-Gemeinde und die Bahá’í-Gemeinde in Österreich fordern die ägyptische Regierung auf, ihren verfassungsrechtlichen und internationalen Verpflichtungen nachzukommen und endlich einen klaren, fairen Mechanismus zur Registrierung von für Bahá’í-Ehen, wie beispielsweise die Ernennung von autorisierten Notaren, einzuführen. Die Betroffenen verlangen keine Sonderrechte, sondern Gleichberechtigung und den Zugang zu denselben Grundrechten wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger Ägyptens.

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